Re: Probleme beim TÜV wegen Felgen


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Abgeschickt von Andy007 am 13 April, 2006 um 13:17:17

Antwort auf: Probleme beim TÜV wegen Felgen von Michael S. am 12 April, 2006 um 13:30:31:

Als erstes muss eine Felge über eine KBA Nummer verfügen, d.h. die Felge ist auf Festigkeit geprüft. Felgen ohne KBA Nummer könnten genauso gut aus "Gieskannenaluminium" gefertigt sein, also "LEBENSGEFÄHRLICH". Sollte für die Felge in irgendeiner Weise ein Gutachten existieren, liegt eine Eintragung per Einzelabnahme im Ermessen des Prüfers. Folgende Punkte sind dabei relevant : Freigängigkeit, die richtigen Radschrauben ( Mindesteinschraubumdrehungen 6,5 ) Kugel oder Kegelbund, vernünftige Mittenlochzentrierung ( Felge muss ohne "Luft" auf Nabe passen ) Reifenbreite muss zur Felge passen ( Normbreite Reifen zur Felgenbreite von - bis , bereits beschrieben), Reifenumfang neu darf nicht mehr als 3% von Serienreifengrösse ( Umrechner im Internet zu finden ) abweichen, sonst muss der Tacho angeglichen werden. Wenn diese Kriterien erfüllt sind , kann ein aufgeschlossener TÜV Prüfer diese Rad/ Reifen Kombi eintragen. Ein guter TÜV Prüfer begutachtet das gesamte Fahrzeug, also: der Rest ( Bremsen, Fahrwerk , aüsserlicher Gesamteindruck sollte in Ordnung sein ) Die Traglast der Reifen ( steht auf den Reifen ) sollte mindestens den Achslasten lt. Fahrzeugpapieren entsprechen, also z.b. Achslast Vorderachse lt. Papieren = 900 KG, Targlast der Reifen mindestens 450 KG. Noch Fragen ? Gruss Andy007



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